Gastkarten zum Angeln im Main-Kinzig-Kreis

Gastangeln am Großen und Kleinen Noltesee

Gastangler haben die Möglichkeit, an unserem Großen und Kleinen Noltesee in Niederrodenbach zu angeln.

Eine Gastkarte ist nur gültig:

  • in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein und
  • in Begleitung eines Vereinsmitglieds des ASV Frankfurt-Sachsenhausen e.V.

Mit der Ausstellung der Gastkarte erkennt der Gastangler die nachfolgenden Bestimmungen sowie die geltende Gewässer- und Vereinsfischereiordnung an.


Gebühren

  • Eine Tageskarte für die Nolteseen kostet 25,- Euro
  • Wochenendtarif (Fr.-So.) kostet 50,- Euro
  • Tageskarte für passive Mitglieder kostet 20,- Euro

Gastkarte anfragen



    Allgemeine Angelbestimmungen

    Beim Angeln an unseren Vereinsgewässern gelten insbesondere folgende Regeln:

    • Erlaubt sind zwei Ruten mit jeweils einem Haken.
    • Davon darf eine Rute zum Raubfischangeln verwendet werden.
    • Beim Raubfischangeln mit Köderfisch dürfen ausschließlich tote Köderfische bzw. Köderfischfetzen verwendet werden.
    • Beim Spinn- oder Fliegenfischen darf keine weitere Angel gleichzeitig benutzt werden.
    • Spinnangeln ist in der Zeit vom 1. Februar bis einschließlich 15. April nicht erlaubt.
    • Sämtliche verwendeten Angelgeräte müssen sich jederzeit im Blickfeld des Anglers befinden.
    • Netze, Reusen, Grundschnüre und Legeangeln sind nicht gestattet.
    • Wasserfahrzeuge sind auf den Vereinsgewässern nicht erlaubt.
    • Eine Abhakmatte ist mitzuführen und zu benutzen.
    • Setzkescher dürfen ausschließlich für Weißfische verwendet werden.
    • Entnahmemaße und Schonzeiten sind einzuhalten.
    • Laichvolle Fische sowie Fische, die nicht dem zulässigen Entnahmemaß entsprechen, sind schonend zurückzusetzen.
    • Mais darf nicht als Futtermittel verwendet werden.

    Grundsätzlich hat sich jeder Angler am Gewässer waidgerecht, kameradschaftlich sowie natur- und umweltbewusst zu verhalten.


    Entnahmemaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen

    FischartEntnahmemaßSchonzeitErlaubte Entnahme
    Aal50–70 cm15.09.–01.03.1
    Regenbogenforelleab 25 cmkeine3
    Hecht50–90 cm01.02.–15.04.1
    Moderlieschenausgesetzt01.05.–30.06.keine
    Karpfen – Großer SeeWildform15.03.–31.05.keine
    Karpfen – Kleiner SeeWildform15.03.–31.05.keine
    Karpfen – Großer/Kleiner Seebis 3,5 kgkeine / Teichform1
    Nase25–40 cm15.03.–30.04.keine
    Rotfeder20–30 cm15.03.–30.05.max. 2,5 kg
    Schleie25–45 cm01.05.–30.06.1
    Zanderab 50 cm01.02.–15.04.1

    Hinweis zu Forellen: Nach dem Fang von drei Forellen ist das Forellenangeln einzustellen. Andere zulässige Fischarten dürfen anschließend weiter beangelt werden.

    Die Fangmenge an Weißfischen sollte insgesamt 2,5 kg nicht überschreiten.


    Verhalten am Gewässer

    Bitte beachten Sie außerdem:

    • Parken ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen bzw. erlaubten Flächen gestattet.
    • Wiesen und Uferzonen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
    • Abfälle und sonstiger Unrat sind vollständig mitzunehmen.
    • Der Angelplatz ist nach dem Angeln sauber zu hinterlassen.
    • Die Uferbepflanzung darf nicht unnötig beschädigt werden.
    • Gesetze und Verordnungen zum Natur-, Umwelt- und Tierschutz sind einzuhalten.
    • Das Betreten des Geländes und die Ausübung der Angelfischerei erfolgen auf eigene Gefahr.

    Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, diese Gastkartenbestimmungen oder die Gewässerordnung kann die Angelerlaubnis entzogen und eine Gewässersperre ausgesprochen werden.


    Fischereikontrolle

    Der Gastangler hat bei einer Fischereikontrolle auf Verlangen folgende Unterlagen bzw. Gegenstände vorzuzeigen:

    • Gastkarte bzw. Erlaubnisschein
    • gültiger Fischereischein
    • gefangene Fische

    Den Anweisungen der berechtigten Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.


    Erforderliche Ausrüstung

    Ohne folgende Ausrüstung ist das Angeln an unseren Vereinsgewässern nicht gestattet:

    • Setzkescher, sofern dieser verwendet wird
    • Maßstab bzw. geeignetes Messgerät
    • Betäubungsstab
    • geeignetes Messer
    • Abhakmatte

    Der Setzkescher darf ausschließlich für Weißfische verwendet werden.


    Regelungen für Jugendliche

    Jugendliche vom 11. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

    Jungangler, die noch nicht volljährig sind, dürfen entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen ohne eigenen Fischereischein bzw. ohne Sportfischerprüfung nur in Begleitung eines volljährigen Erlaubnisscheininhabers angeln.

    Dabei gilt:

    • der volljährige Begleiter angelt mit einer Angel und
    • der Jugendliche mit einer Friedfischangel.
    Jugendliche vom 17. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

    Für Jugendliche dieser Altersgruppe gelten grundsätzlich die allgemeinen Angelbestimmungen.

    Nachtangeln

    Nachtangeln ist für Jugendliche ausschließlich in Begleitung eines volljährigen Erlaubnisscheininhabers gestattet.

    Als Nachtzeit gilt der Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.


    Rückgabe der Gastkarte

    Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Gastkarte mit den eingetragenen Fangergebnissen zurückzugeben bzw. in den dafür vorgesehenen Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen.

    Bitte tragen Sie Ihre Fänge vollständig und leserlich ein.


    Wichtiger Hinweis

    Die Gastkarte berechtigt ausschließlich zum Angeln im darin angegebenen Zeitraum und an den ausdrücklich freigegebenen Vereinsgewässern.

    Ein Anspruch auf Ausstellung einer Gastkarte besteht nicht. Die Ausstellung erfolgt nach Prüfung durch den ASV Frankfurt-Sachsenhausen e.V.

    Mit der Ausstellung der Gastkarte verpflichtet sich der Gastangler zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie der Gewässer- und Vereinsfischereiordnung des ASV Frankfurt-Sachsenhausen e.V.

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